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  3. Ab dem 28. November geöffnete Geschäfte, weiterhin geschlossene Schulen

Wiedereröffnung der Läden in Einkaufsgalerien (ab dem 28. November), Homeschooling bis Weihnachten und Winterferien für alle Woiwodschaften gleichzeitig - das sind nur einige Änderungen bezüglich der Vorschriften und Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Gastronomische Lokale und Kultureinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.

Am 21. November stellte der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki drei Varianten der Einschränkungen vor. Sie beziehen sich auf:

  • die sog. Etappe der Verantwortung (sie soll zwischen dem 28.11.2020 und 27.12.2020 gelten),
  • die Etappe der Stabilisierung, d.h. Rückkehr zur Aufteilung Polens in drei neue Zonen - rot, gelb und grün (spätestens ab dem 28.12.2020 - je nach epidemiologischer Lage),
  • nationale Quarantäne (die im Ausnahmefall eingeführt wird, falls die Übertragung des Virus in der Gesellschaft sofort und radikal eingeschränkt werden muss).

– "Wir stehen nun vor einem Zeitraum, den wir als "100 Tage Solidarität" bezeichnen. Am Ende dieses Zeitraums wird wahrscheinlich die Impfung verfügbar sein. Bei einer großen Anzahl der geimpften Population lässt sich die Infektionskette schnell unterbrechen" - verkündete Mateusz Morawiecki. 

Sobald die Anzahl der Infektionszahlen gesunken ist, frühestens aber nach dem 28. Dezember dieses Jahres, wird in Polen die Aufteilung in drei Zonen - rot, gelb und grün wieder eingeführt. Es ist auch möglich, dass die Einschränkungen schrittweise gelockert werden. 

Etappe der Verantwortung – vom 28. November bis 27. Dezember

Läden in Einkaufsgalerien mit strengen Hygieneregeln

Wiedereröffnung der Läden und Dienstleistungen in den Einkaufsgalerien und Einkaufsparks mit strengen Hygieneregeln.

  • Personenlimit – bis zu 1 Pers. pro 15 m2.
  • Verkaufsoffene Sonntage am 13 und 20. Dezember
  • Öffnungszeiten für Senioren – montags bis freitags 10:00 – 12:00 Uhr.

Bildung

  • Homeschooling wird verlängert - mindestens bis Weihnachten,
  • die Winterferien finden landesweit vom 4. Januar bis 17. Januar 2021 statt. Die Kinder und Jugendlichen müssen allerdings zuhause bleiben, da keine Ferienaufenthalte veranstaltet werden dürfen. 

Andere gültige Vorschriften und Einschränkungen:

  • Mobilität
  • Abstand von 1,5 m zu anderen Menschen,
  • Einschränkungen in der Mobilität von Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr. Montags bis freitags (an Schultagen) dürfen sie zwischen 8:00 – 16:00 Uhr nur mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigtem unterwegs sein.

Kulturveranstaltungen und Kinobetrieb vorübergehend eingestellt

Öffentlicher Verkehr

  • Personenlimits im öffentlichen Verkehr:
  • 50% der Sitzplätze,
  • 30% aller Sitz- und Stehplätze bei gleichzeitig mindestens 50% freier Sitzplätze im Fahrzeug.

Religion

  • Einschränkung der Anzahl der Kirchenbesucher - max. 1 Pers. pro 15m2,
  • Verpflichtung zur Abstandhaltung von min. 1,5 m zu anderen Personen sowie zum Tragen von Mund- und Nasenschutz.

Versammlungen und Treffen

  • an einer Versammlung dürfen bis zu 5 Personen teilnehmen,
  • Veranstaltungen zuhause - mit max. 5 Teilnehmern. Das Limit gilt nicht für Menschen aus gleichem Haushalt.

Hochzeiten, Kommunionsfeiern und Leichenschmaus: nicht erlaubt

Messen und Veranstaltungen: nur in Online-Modus

Freizeitparks: Betrieb vorübergehend eingestellt

Hotels: Betrieb vorübergehend eingestellt, mit Ausnahme von Übernachtungen der Geschäftsreisenden, Sportler und Mediziner.

Gastronomie: Lokale bis zum 27. Dezember geschlossen, Speisen nur zum Mitnehmen oder mit Lieferung nach Hause

Friseur- und Kosmetiksalons: Betrieb mit verschärften Hygieneregeln – min. 1,5 m Abstand zwischen den Plätzen

Fitnesscentren, Sportklubs und Aquaparks: Betrieb vorübergehend eingestellt

Wettbewerbe und Sportevents: unter Publikumsausschluss.

Mehr unter www.gov.pl

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