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  3. Quarantänebedingungen ab dem 3. November 2020

Quarantäne ohne Anweisung des Gesundheitsamtes

Personen, die mit einer an COVID-19 erkrankten Person im gemeinsamen Haushalt leben, sind verpflichtet, bis zu 7 Tagen nach dem Ende der häuslichen Quarantäne der infizierten Person, mit der sie wohnen, sich ebenfalls in Quarantäne zu begeben. Es ist dafür ist keine Anweisung des Gesundheitsamtes notwendig.

Die Anweisung zur Quarantäne kann auch mündlich erfolgen

Die Information über die Anweisung zur Quarantäne oder der häuslichen Quarantäne kann mündlich, über teleinformatische Systeme oder über Fernmeldesysteme, darunter auch telefonisch, erfolgen.

Außerdem

Für Personen, die im Gesundheitswesen beschäftigt sind, besteht nach der Einreise aus dem Ausland keine Verpflichtung zur Quarantäne.

Aufgehoben wurde die Befreiung von der Verpflichtung zur Quarantäne nach der Einreise aus dem Ausland für Beschäftigte am Bau des Gasterminals sowie für Beschäftigte bei strategischen Investitionen im Bereich der Übertragungsnetze sowie bei strategischen Investitionen im Erdölsektor.

Den Zugriff auf die Daten von Personen, die zur Quarantäne verpflichtet wurden, erhalten die Polnische Militärpolizei sowie die Truppen der Territorialverteidigung.

Als Grundlage für die Bewilligung der Lohnfortzahlung für die Dauer der Quarantäne gilt die Abgabe einer Erklärung über die Notwendigkeit der Quarantäne. Die Erklärung enthält den Vor- und Familiennamen des Versicherten, seine Personenidentifikationsnummer PESEL (falls vorhanden), Angaben über den Beginn und das Ende der obligatorischen Quarantäne sowie die Daten der Person, die mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebt und bei der eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 bestätigt wurde, sowie die Unterschrift des Versicherten. Der Arbeitgeber oder der Leistungsträger kann beim Gesundheitsamt die Bestätigung der in der Erklärung enthaltenen Angaben beantragen.

Als Grundlage für die Bewilligung des Betreuungszuschusses gilt die Erklärung des Versicherten über die Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes oder Familienmitglieds, bei dem die Verpflichtung zur Quarantäne bzw. zur häuslichen Quarantäne besteht. Der Arbeitgeber kann beim Gesundheitsamt die Bestätigung der in der Erklärung enthaltenen Angaben beantragen.

Andere Regelungen

Gastronomie

Bis auf Weiteres verboten ist die Zubereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort.

Erlaubt ist nur die Zubereitung von Lebensmitteln zur Mitnahme sowie (ausnahmsweise) die Ausgabe von Speisen und Getränken an Fahrgäste in reservierungspflichtigen Zügen (die Speisen und Getränke werden am Sitzplatz verzehrt)

Homeoffice

Bis zum 4. Dezember 2020 empfehlen Leiter der Ämter der öffentlichen Verwaltung, Generaldirektoren von Behörden bzw. Leiter der Organisationseinheiten ihren Mitarbeiten die Arbeit im Homeoffice, die Ausnahme bilden Organisationseinheiten der Gerichte und der Staatsanwaltschaft.

Beförderung von Personen mit Minibussen

Für Pkws, deren Aufbau für die Beförderung von mehr als 7 und nicht mehr als 9 Personen einschließlich Fahrer geeignet sind – mit dem gegebenen Fahrzeug darf man gleichzeitig nicht mehr Personen befördern als auf der Hälfte der Sitzplätze im Fahrzeug Platz finden. Die Einschränkung gilt nicht für Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.

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