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  3. Unterrichtsmodelle im neuen Schuljahr

Wie die Schulen den Unterricht für Kinder und Jugendliche ab dem 1. September organisieren, hängt natürlich vor allem von der Infektionsgefahr und der Anzahl von Corona-Infektionen in der jeweiligen Einrichtung. Die Entscheidung liegt bei den Schulleitern und den Gesundheitsämtern.

Stationäres Modell – traditioneller Schulunterricht

  • Diese Unterrichtsvariante soll ab dem 1. September gültig sein. Der Unterricht findet in den Klassenräumen nach dem in der jeweiligen Schule gültigen Stundenplan statt.

  • Die Schulleitung entscheidet, ob der Unterricht im Schichtmodus stattfindet und ob die Schüler dann Masken tragen müssen.

  • Jede Schule wird ihre eigenen Nutzungsbedingungen für Bibliothek, Nachmittagsbetreuung, Umkleideräume und fakultativen Unterricht haben.

  • Im stationären Modell können auch Elemente des Homeschoolings eingeführt werden.

Hybrides Modell (gemischt) – der Unterricht findet teilweise in der Schule, teilweise zuhause statt

Über die Einführung dieses Unterrichtsmodells entscheidet ebenfalls die Schulleitung, wenn das Gesundheitsamt dies für notwendig hält, aufgrund der Anzahl von Infektionsfällen in der jeweiligen Schule oder der allgemeinen Infektionslage auf dem jeweiligen Gebiet.

  • Der gemischte Unterricht kann sich auch auf die Unterrichtsform in kleineren Gruppen oder bestimmte Klassen beziehen (z.B. Klassen 1-3 – Unterricht in der Schule und ältere Klassen - Homeschooling), bzw. auf das Bildungsangebot für einzelne Schüler oder kleine Schülergruppen.

  • Die Schulleitung wird außerdem verpflichtet sein, Unterricht von Zuhause aus für Schuler zu organisieren, die sich in der Quarantäne befinden oder chronisch krank sind.

  • Dies gilt auch für Schüler, die über ein psychologisch-pädagogisches Attest für individuelle Förderung verfügen bzw. mit einem ärztlichen Gutachten, dass sie wegen der Infektionsgefahr direkte Kontakte meiden sollen.

Homeschooling – der Unterricht in der Schule wird vollständig eingestellt und stattdessen für alle Schüler der jeweiligen Schule Unterricht von Zuhause aus eingeführt

Über die Einführung dieses Modells entscheidet die Schulleitung nach der Zustimmung der Schulbehörde und der entsprechenden Bewertung der Gesundheitsbehörde des Landkreises (diese kann eintreten bei großer Infektionsgefahr im Landkreis sowie bei Anhäufung der Fälle von Erkrankungen oder Quarantäne in der jeweiligen Einrichtung).

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