Die ersten Informationen haben sich bestätigt und jetzt ist es sicher, dass ab dem 15. Februar 2016 im Parkhaus am Nationalen Musikforum (bei pl. Wolności) Gebühren eingeführt werden.
Gebühren
GEBÜHR pro Stunde - 4 PLN, pro 15 Minuten berechnet (1 PLN für jede angefangene 15 min) | |
ABONNEMENTS | |
Monatsabo, Parken zwischen 7-18 Uhr | 400 PLN |
Monatsabo, Parken zwischen 6-20 Uhr | 480 PLN |
Monatsabo, Parken zwischen 18-8 Uhr | 220 PLN |
Monatsabo mit Stellplatzgarantie | 750 PLN |
Kontakt zum Verwalter
Bestellung der Abonnements: kupabonament@wi.wroc.pl oder per Fax 71 77 10 904, oder über die Unterseite Parking Podziemny przy Narodowym Forum Muzyki (Tiefgarage am Nationalen Musikforum) der Internetseite www.wi.wroc.pl
Achtung Autofahrer
Die Einführung der Gebührenpflicht bedeutet, dass für jedes Fahrzeug, das die Tiefgarage vor Mitternacht 14/15. Februar nicht verlässt, 4 PLN pro Stunde berechnet werden (1 PLN für jede angefangene 15 min) und der Fahrer, der mit dem Auto aus dem Parkhaus herausfahren will, den anfallenden Betrag an der Kasse bezahlen muss. Wir weisen darauf hin, weil fast jede Nacht im Parkhaus einige Autos stehen bleiben.
Die Parkhausnutzer müssen bei der Einfahrt am Montag in der Früh ein Parkticket an der Schranke holen. Ähnlich wie bei anderen Objekten dieser Art. An dessen Grundlage werden bei der Ausfahrt die Gebühren berechnet. Die Gebühr kann an der Kasse der Parkhausverwaltung in der Nähe der Ausfahrt bezahlt werden, in bar oder mit der Karte.
Alle Personen, auch juristische Personen, die die Abonnements gekauft oder bestellt haben, werden gebeten, am Montag, den 15. Februar bei der Einfahrt ein Parkticket zu holen. Am selben Tag können sie es an der Kasse gegen eine Dauerkarte mit Abonnement umtauschen.
Stellen Sie bitte ihre Autos auf den markierten Stellplätzen ab. Denjenigen, die mehr als einen Stellplatz belegen, werden automatisch die Gebühren für einen zweiten Stellplatz berechnet. Das Parken außerhalb der markierten Stellplätze wird mit Bußgeld bestraft - 1000 PLN, plus Abschleppkosten.
Halten Sie sich bitte an die Anweisungen der Verwaltung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.