Die Regierung hat die Lockerung weiterer Einschränkungen bekanntgegeben. Ab dem 12. Februar dürfen Hotels, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern sowie Skipisten und Hallenbäder wiederöffnen. Die Regierung weist darauf hin, dass es sich dabei um eine bedingte Lösung handelt.
Der Betrieb von Hotels und Übernachtungsplätzen sowie von Kinos, Theatern, Konzerthäusern und Opern erfolgt unter Einhaltung von strengen Hygieneregeln, bei maximaler Belegung von 50 Prozent der Plätze. Erlaubt sind auch Aktivitäten im Freien.
Neue Einschränkungen - vom 12. Februar bis 26. Februar
- Die Lockerung der Einschränkungen tritt unter Vorbehalt für zwei Wochen in Kraft. Der Betrieb der geöffneten Einrichtungen erfolgt unter Einhaltung von strengen Hygieneregeln.
- Hotels – geöffnet für jedermann unter Einhaltung von strengen Hygieneregeln (50 Proz. der verfügbaren Zimmer, Mahlzeiten werden nur aufs Zimmer serviert, auf Wunsch der Gäste. Hotelrestaurants - geschlossen).
- Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser dürfen wieder öffnen – bei den Kulturveranstaltungen dürfen höchstens 50 Proz. der Sitzplätze belegt sein. Es gilt Maskenpflicht und Verzehrverbot.
- Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Aquaparks bleiben weiterhin geschlossen.
- Skipisten dürfen wieder öffnen.
- Sportplätze im Freien, Tennisplätze dürfen wieder geöffnet sein – Freizeitsport an der frischen ist wieder möglich.
- Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen. Restaurants dürfen wie bisher Speisen zur Mitnahme und mit Lieferservice anbieten.
– "Sollte sich die Situation verbessern, sind ggf. weitere Lockerungen möglich, doch alles hängt davon ab, ob wir uns an die strengen Hygieneregeln halten – Abstand, Desinfektion, Maske" – bemerkte der Gesundheitsminister Adam Niedzielski.